Berlin Lange hat die Große Koalition in Berlin an einem Kompromiss zum Werbeverbot für Abtreibungen, das in §219a StGB geregelt wird, gefeilt. Nun hat die Bundesregierung den Kompromiss vorgeschlagen §219a neu zu regeln. So soll das Werbeverbot beibehalten werden, wofür sich die CDU eingesetzt hatte, aber auch ein Recht auf Information über Ärzte und Einrichtungen eingeführt werden. Die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sollen Kontaktinformationen über Ärzte und Kliniken, die Abtreibungen durchführen, bereitstellen

Junge Union (JU) lobt Kompromiss

Die Kreis-JU spricht sich für diesen Kompromiss aus, so erklärt der Kreisvorsitzende, Daniel Rudenko: „Das ist die richtige Lösung für Ärzte, Frauen und die Gesellschaft.“ Nach Darstellung der JU sei gewährleistet, dass Frauen in einer Notsituation Zugang zu unabhängigen Informationen haben und Ärzte nicht mehr Gefahr laufen, angezeigt und verurteilt zu werden. Die Ärzte können dann auf ihren eigenen Internetseiten auf die Bundeszentrale oder die Bundesärztekammer verweisen.
"Eine Abtreibung sollte immer der letzte Ausweg aus einer Schwangerschaft sein. In dieser schweren Zeit muss den Frauen eine angemessene Beratung zur Verfügung stehen, darauf zielt §219 StGB ab. Eine Abschaffung dieses Paragraphen würde verzweifelten Frauen eine notwendige fachliche Beratung grundsätzlich vorenthalten“, so Anna-Maria Bischof aus Fritzlar, Mitglied des Landesvorstandes der Jungen Union.
Gleichzeitig bleibt die kommerzielle Werbung für diesen besonderen Eingriff verboten, wofür sich auch die Junge Union massiv eingesetzt hatte.

Dabei kritisiert die JU die Art, wie die Debatte geführt wurde: „Niemand hat behauptet, dass eine Frau sich zu einer Abtreibung entscheidet, weil sie ein Hochglanzplakat in der Stadt gesehen hat“, stellt Rudenko klar. Dies sei jedoch von den Befürwortern der Abschaffung von §219a als Grund angeführt worden, warum die Union auf dem Werbeverbot besteht. Es solle nur nicht der Eindruck erweckt werden, kommerzielle Werbung für Abtreibung wäre für die Gesellschaft kein Problem – gemäß dem Prinzip, was nicht verboten ist, ist erlaubt. „Solche Werbung darf es nicht geben und deshalb gehört sie verboten!“

Scharfe Kritik an den Jusos

Mit großem Entsetzen hat die Kreis-JU auf die Forderung der Jusos reagiert, Abtreibung bis zum 9. Monat zu erlauben. „Die Jusos haben die Werte der Menschlichkeit offensichtlich über Bord geworfen!“, so Rudenko. Es sei erschreckend, dass diese die Zukunft der (ehemaligen) Volkspartei SPD bilden sollen. Er könne sich nicht vorstellen, wie man eine Mitgliedschaft bei den Jusos unter diesen Bedingungen mit seinem Gewissen vereinbaren könne.
Im Internet kursiert auch ein Video einer Rednerin, die diesen Antrag bei dem Bundeskongress der Jusos verteidigt hatte, der von einer Mehrheit der Delegierten angenommen wurde. „Die Argumente und die Rhetorik, mit der dieser Antrag begründet wurde, gehören nicht in die Mitte der Gesellschaft!“

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